Thilo Schneider

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Gewerbesteuer

Kommunen sind hervorragend darin Geld auszugeben. Aber wenn es darum geht Ihren Haushalt zu finanzieren, sind dieselben Kommunen in der Regel sehr einfallslos. Vielfach gibt es 3 Optionen:

1) Erhöhung der Gewerbesteuer

2) Eröhung der Grundsteuer B

3) Erhöhung der Gewerbesteuer UND der Grundsteuer B

Damit muß Schluß sein! Unternehmen brauchen solide Finanzen, um in der heutigen Zeit bestehen zu können. Die Welt verändert sich und um den Veränderungen entgegentreten zu können, brauchen Unternehmen ein solides finanzielles Polster - das kann nur in den guten Zeiten aufgebaut werden und auch nur dann wenn Kommunen in Sachen Hebesätze Maß halten.

Doch es wäre zu einfach nur den Kommunen die Schuld zu geben. Hier ist auch die Landespolitik gefordert. Die im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen durch die Bank niedrigeren Gewerbe-steuerhebesätze in Rheinland-Pfalz, kommen nicht von ungefähr: Dort erhalten Kommunen vom Land mehr Gelder, um ihren Haushalt ausgleichen zu können. Daher können in Rheinland-Pfalz Kommunen deutlich geringere Gewerbesteuerhebesätze aufrufen und profitieren so insbesondere an den Landesgrenzen zu NRW im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen. Kommunen aus NRW haben das Nachsehen. Insgesamt macht die Landesregierung von Rheinland-Pfalz einen guten Job - daran müssen wir uns in Nordrhein-Westfalen ein Beispiel nehmen. Doch eines ist auch klar: Es geht nicht nur um Umverteilung der Kosten von Kommunen auf das Land. Vor allem geht es um Kostendisziplin und deren Überwachung. Für Verschwendung öffentlicher Gelder findet sicherlich jeder seine eigenen Beispiele - und falls dem nicht so ist, empfehle ich einen Blick ins Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler.

Entwicklung der Gewerbesteuer in NRW

 

Die obenstehende Grafik zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätze in Nordrhein-Westfalen auf. Meine Heimatgemeinde Alfter schießt aktuell mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 540 % den Vogel ab.

 

Gewerbesteuer als Füller kommunaler Kassen

  • Gewerbesteuer in Alfter liegt bei 18,9 %

Zur Berechnung der Gewerbesteuer

  • Die Gewerbesteuermeß-zahl beträgt aktuell 3,5 % und wird auf Basis eines Bundesgesetzes festgelegt
  • Die Kommune legt den Gewerbesteuerhebesatz fest. In Alfter beträgt dieser 540 % (oder anders ausgedrückt 5,4)
  • Gewerbesteuermeßzahl und Gewerbesteuer-hebesatz werden mit einander multipliziert - so ergibt sich die Steuerquote: 3,5 x 5,4 = 18,9. In Alfter zahlen Unternehmen also 18,9 % Gewerbesteuer, die der Gemeinde zufließt.
  • Zusätzlich zur Gewerbesteuer müssen Unternehmen aber auch noch Körperschaftssteuer bezahlen: Diese beträgt bundeseinheitlich 15 %. Unternehmen in Alfter haben also eine Steuerbelastung von 18,9 % + 15 % = 33,9 %.